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Deutsche Rechtsanwaltssozietät als Parteienvertreterin

Kurz und bündigSteuerrechtMMag. DDr. Hubert W. Fuchs, StBUFS aktuell 2008, 322 Heft 10 v. 1.12.2008

Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob eine deutsche Rechtsanwaltssozietät, die einer österreichischen GesBR ähnlich ist, im Abgabeverfahren als Parteienvertreter auftreten kann.

Rechtsgrundlagen: § 21e RAO; § 83 BAO

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