Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob für die Bewertung des Sachbezuges aus der Benützung eines firmeneigenen Kraftfahrzeuges für Privatfahrten der " halbe Sachbezug" angesetzt werden kann, wenn sich aus den vorgelegten Reisekostenabrechnungen Unstimmigkeiten ergeben.
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG

