Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob ein nur fallweises Aufsuchen des Unternehmenssitzes eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitssitz darstellt; weiters war zu prüfen, ob " Innendienst" vorliegt, wenn der Arbeitnehmer administrative Tätigkeiten am Unternehmenssitz erledigt.
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG

