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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Lohnsteuer - Arbeitszimmer eines Kraftfahrzeugsachverständigen

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2007, 301 Heft 9 v. 1.12.2007

Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob die Kosten eines Arbeitszimmers eines Kfz-Sachverständigen als Werbungskosten abzugsfähig sind. Fraglich war, wo sich der materielle Mittelpunkt der Tätigkeit eines Kfz-Sachverständigen befindet.

Rechtsgrundlagen: § 16 EStG; § 20 EStG

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