Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, wie die Umsätze eines Vortragenden an pädagogischen Instituten und an der Universität in umsatzsteuerlicher Hinsicht zu qualifizieren sind, und ob dem Steuerpflichtigen Vorsteuerabzug zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 EStG; § 6 Abs 1 UStG

