Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob die Umsätze eines freiberuflichen Heilmasseurs steuerbefreit sind. Fraglich idZ war, ob die Aufzählung des § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 taxativ oder beispielhaft ist.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 UStG
Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob die Umsätze eines freiberuflichen Heilmasseurs steuerbefreit sind. Fraglich idZ war, ob die Aufzählung des § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 taxativ oder beispielhaft ist.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 UStG
