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Aktuelle Entscheidungen zu Gebühren und Verkehrsteuern - Ein Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung gem § 19 GewO unterliegt der Eingabengebühr

SteuerrechtHedwig Bavanek-WeberUFS aktuell 2007, 248 Heft 7 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Für einen Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes muss Eingabengebühr entrichtet werden. Die nicht vorschriftsmäßige Entrichtung der Gebühr rechtfertigt die Gebührenerhöhung nach § 9 Abs 1 GebG.

Rechtsgrundlagen: § 14 TP 5 GebG; § 19 GewO; § 14 TP 6 GebG

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