Zusammenfassung: Die Begründung der Rechtsgeschäftsgebührenpflicht setzt die genaue Beschreibung des Vertragsobjekts in einem Mietvertrag voraus.
Rechtsgrundlagen: § 15 GebG; § 33 TP 5 GebG
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Zusammenfassung: Die Begründung der Rechtsgeschäftsgebührenpflicht setzt die genaue Beschreibung des Vertragsobjekts in einem Mietvertrag voraus.
Rechtsgrundlagen: § 15 GebG; § 33 TP 5 GebG
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