Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die Steuerverbindlichkeiten eines GmbH-Geschäftsführers nach dessen Ableben auf die in Konkurs geratene Verlassenschaft übergehen und beschreibt die Rechtswirkungen des Haftungsbescheides.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 80 Abs 1 BAO

