Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Bemessung des Säumniszuschlages Stellung und bejaht die analoge Anwendbarkeit des § 217 Abs 8 BAO auch bei Umsatzsteuerberichtigungen nach § 16 Abs 3 UStG.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 3 UStG; § 217 Abs 8 BAO
Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Bemessung des Säumniszuschlages Stellung und bejaht die analoge Anwendbarkeit des § 217 Abs 8 BAO auch bei Umsatzsteuerberichtigungen nach § 16 Abs 3 UStG.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 3 UStG; § 217 Abs 8 BAO
