Zusammenfassung: Nach Ansicht des UFS unterliegt der Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages über die Duldung der Benützung von Tiefgaragenabstellplätzen der Grunderwerbsteuerpflicht nach § 1 Abs 2 GrEStG.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 GrEStG
Zusammenfassung: Nach Ansicht des UFS unterliegt der Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages über die Duldung der Benützung von Tiefgaragenabstellplätzen der Grunderwerbsteuerpflicht nach § 1 Abs 2 GrEStG.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 GrEStG
