Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Beurteilung der Fremdüblichkeit der Vertragsbeziehungen zwischen Familienangehörigen Stellung, lehnt die Besteuerung fiktiver ortsüblicher Erträge bei fehlender Fremdüblichkeit aber ab.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 3 EStG 1988; § 15 EStG 1988; § 19 EStG 1988; § 21 EStG 1988; § 28 EStG 1988

