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Judikatur - Bürgschaftszahlung als Sonderausgabe?

SteuerrechtGabriele Soini-WolfUFS aktuell 2007, 198 Heft 6 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Die Übernahme von Bürgschaftszahlungen für den Sohn kann steuerlich nicht als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden.

Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 Z 1 EStG 1988

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