Zusammenfassung: Der UFS verneint die steuerliche Abzugsfähigkeit der Ausgaben eines partiell dienstfrei gestellten Personalvertreters als Werbungskosten.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Der UFS verneint die steuerliche Abzugsfähigkeit der Ausgaben eines partiell dienstfrei gestellten Personalvertreters als Werbungskosten.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
