Zusammenfassung: Die bei einem Schüleraustausch anfallenden Kosten können nicht als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 8 EStG
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Zusammenfassung: Die bei einem Schüleraustausch anfallenden Kosten können nicht als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 8 EStG
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