Zusammenfassung: Die Begründung der Gebührenschuld für Eingaben setzt eine rechtswirksame Zustellung voraus.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 GebG; § 11 Abs 1 Z 1 GebG; § 14 TP 6 GebG
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Zusammenfassung: Die Begründung der Gebührenschuld für Eingaben setzt eine rechtswirksame Zustellung voraus.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 GebG; § 11 Abs 1 Z 1 GebG; § 14 TP 6 GebG
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