Zusammenfassung: Der UFS konkretisiert die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Berufungsvorentscheidung und erläutert, dass die Zurücknahmeerklärung des UFS die Rechtsunwirksamkeit einer Berufungsvorentscheidung ex lege zur Folge hat.
Rechtsgrundlagen: § 250 BAO; § 275 BAO; § 276 BAO

