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Judikatur - Aktuelle Entscheidungen zu Gebühren und Verkehrsteuern - Haftung des Erben gemäß § 13 Abs 2 ErbStG

FinanzrechtHedwig Bavenek-WeberUFS aktuell 2007, 142 Heft 4 v. 12.6.2007

Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob ein Erbe im Fall der Uneinbringlichkeit für die Erbschaftssteuerschuld eines anderen haftet.

Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 2 ErbStG

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