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Eigene Anteile verhindern Grunderwerbsteuerpflicht bei Anteilsübertragung

SteuerrechtEva Burgstaller und Norbert SchrottmeyerUFS aktuell 2007, 93 - 95 Heft 3 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Die Rückbehaltung eigener Anteile steht der Grunderwerbsteuerpflicht iSd § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG entgegen, die diese die Übertragung aller Anteile voraussetzt.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 GrEStG

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