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Aktuelle Entscheidungen zur Lohnsteuer -Ausbildungskosten eines Linienpiloten

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2007, 92 Heft 3 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Der UFS erläutert, dass ein Linienpilot nicht den Differenzbetrag zwischen dem (aufgrund der Tragung der Ausbildungskosten durch den Arbeitgeber niedrigeren Gehalt und dem Normalgehalt als Werbungs- bzw Ausbildungskosten in Abzug bringen darf.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988

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