Zusammenfassung: Auch Fahrten eines Außendienstmitarbeiters zwischen seiner Wohnung und dem jeweiligen Einsatzbereich im Umfeld der Arbeitsstätte sind bereits durch das Pendlerpauschale und den Verkehrsabsetzbetrag abgedeckt.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988

