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Einrichtung für den eigenen Arbeitsraum im Betrieb

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2007, 58 Heft 2 v. 1.2.2007

Zusammenfassung: die Ausgaben des Arbeitnehmers, die dieser in die Einrichtung eines im Betrieb befindlichen Arbeitsraumes investiert, können als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988

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