Zusammenfassung: die Ausgaben des Arbeitnehmers, die dieser in die Einrichtung eines im Betrieb befindlichen Arbeitsraumes investiert, können als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988
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Zusammenfassung: die Ausgaben des Arbeitnehmers, die dieser in die Einrichtung eines im Betrieb befindlichen Arbeitsraumes investiert, können als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988
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