Zusammenfassung: die Ausgaben eines Spitalsarztes für weiße Berufsbekleidung sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988
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Zusammenfassung: die Ausgaben eines Spitalsarztes für weiße Berufsbekleidung sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988
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