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Spruch eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO

SteuerrechtMichaela SchmutzerUFS aktuell 2007, 29 - 31 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur inhaltlichen und formalen Gestaltung eines Abrechnungsbescheids Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 216 BAO; § 289 Abs 2 BAO; § 311 BAO

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