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Rechtlicher Zusammenhang zwischen der Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens und der Haftung gemäß § 11 BAO

SteuerrechtAlfred ZinöckerUFS aktuell 2007, 32 - 33 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Bei noch nicht rechtskräftiger Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens kommt auch eine Haftung nach § 11 BAO wegen Abgabenhinterziehung nicht in Betracht.

Rechtsgrundlagen: § 11 BAO; § 164 FinStrG; § 42 VwGG

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