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Aktuelle Entscheidungen zu Gebühren und Verkehrsteuern - Voraussetzungen für die Gewährung der Erbschaftssteuerbegünstigung gern § 16 ErbStG

SteuerrechtHedwig Bavenek-WeberUFS aktuell 2007, 28 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Die Zulässigkeit der Inanspruchnahme der Erbschaftssteuerbegünstigung des § 16 ErbStG setzt die rechtzeitige Überweisung der Versicherungssumme an das Finanzamt oder das vorliegen einer Verrechnungsanweisung voraus.

Rechtsgrundlagen: § 16 ErbStG

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