Zusammenfassung: Die Gebührenpflicht für die Beantragung der Löschung der Eintragungen im kriminalpolizeilichen Aktenindex wird durch Zustellung der Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft begründet.
Rechtsgrundlagen: § 14 TP 6 GebG; § 11 GebG
Zusammenfassung: Die Gebührenpflicht für die Beantragung der Löschung der Eintragungen im kriminalpolizeilichen Aktenindex wird durch Zustellung der Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft begründet.
Rechtsgrundlagen: § 14 TP 6 GebG; § 11 GebG
