Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob die Fahrten zum Aus- oder Fortbildungsort als Werbungskosten auch dann absetzbar sind, wenn ein Teil der Strecke zum Ausbildungsort mit der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ident ist.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG

