Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, wie der Abschluss einer Förderungsvereinbarung durch eine Vorgesellschaft aus gesellschaftsteuerlicher Hinsicht zu beurteilen ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 KVG
Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, wie der Abschluss einer Förderungsvereinbarung durch eine Vorgesellschaft aus gesellschaftsteuerlicher Hinsicht zu beurteilen ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 KVG
