Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, welche Maßnahmen als " Wohnraumsanierung" als Sonderausgaben abzugsfähig sind, und welche Maßnahmen lediglich als Reparaturmaßnahmen anzusehen sind.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, welche Maßnahmen als " Wohnraumsanierung" als Sonderausgaben abzugsfähig sind, und welche Maßnahmen lediglich als Reparaturmaßnahmen anzusehen sind.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 EStG
