Zusammenfassung: Der UFS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage der Höhe der Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 5 GrEStG
Zusammenfassung: Der UFS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage der Höhe der Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 5 GrEStG
