Zusammenfassung: Der UFS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Bewertung eines negativen Kommanditanteiles iZm der Erbschaftssteuer auseinanderzusetzen.
Rechtsgrundlagen: § 2 ErbStG; § 19 ErbStG
Zusammenfassung: Der UFS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Bewertung eines negativen Kommanditanteiles iZm der Erbschaftssteuer auseinanderzusetzen.
Rechtsgrundlagen: § 2 ErbStG; § 19 ErbStG
