Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des UFS zum Verspätungszuschlag. Im gegenständlichen Fall verabsäumte es ein selbständig tätiger Sozialarbeiter, rechtzeitig seine Steuererklärungen zu übermitteln. Es wird die Frage des Verschuldens sowie die Frage der Festsetzung des Verspätungszuschlags erörtert.
Rechtsgrundlagen: § 135 BAO; § 205 BAO

