Zusammenfassung: Die Tatsache, dass nur ein Vertragspartner Versicherungsträger ist, steht der Grunderwerbsteuerbefreiung für einen Tauschvertrag über Grundstücke nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 110 ASVG; § 1 GrEStG
Zusammenfassung: Die Tatsache, dass nur ein Vertragspartner Versicherungsträger ist, steht der Grunderwerbsteuerbefreiung für einen Tauschvertrag über Grundstücke nicht entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 110 ASVG; § 1 GrEStG
