Zusammenfassung: Die Nichtrealisierung eines steuerbegünstigten Zwecks stellt ein rückwirkendes Ereignis nach § 295a BAO dar.
Rechtsgrundlagen: § 295a BAO; § 1 GrEStG; § 110 ASVG
Zusammenfassung: Die Nichtrealisierung eines steuerbegünstigten Zwecks stellt ein rückwirkendes Ereignis nach § 295a BAO dar.
Rechtsgrundlagen: § 295a BAO; § 1 GrEStG; § 110 ASVG
