Zusammenfassung: Das Werbungskostenpauschale kann auch bei mehreren Dienstverhältnissen nur einmal in Anspruch genommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 3 EStG 1988
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Zusammenfassung: Das Werbungskostenpauschale kann auch bei mehreren Dienstverhältnissen nur einmal in Anspruch genommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 3 EStG 1988
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