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Verjährung des Rechtes zur Geltendmachung der Gesellschafterhaftung

SteuerrechtAlfred ZinöckerUFS aktuell 2006, 275 - 277 Heft 7 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Verjährung der Ansprüche gegen den persönlich haftenden und aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafter einer OEG Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 12 BAO; § 159 HGB

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