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Spruch eines Haftungsbescheides betreffend Kapitalertragsteuer

SteuerrechtMichaela SchmutzerUFS aktuell 2006, 278 Heft 7 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Die Unbestimmtheit des Spruchs eines Kapitalertragsteuer-Haftungsbescheids rechtfertigt die Aufhebung.

Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 80 BAO; § 289 Abs 2 BAO

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