Zusammenfassung: Die Unbestimmtheit des Spruchs eines Kapitalertragsteuer-Haftungsbescheids rechtfertigt die Aufhebung.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 80 BAO; § 289 Abs 2 BAO
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Zusammenfassung: Die Unbestimmtheit des Spruchs eines Kapitalertragsteuer-Haftungsbescheids rechtfertigt die Aufhebung.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 80 BAO; § 289 Abs 2 BAO
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