Zusammenfassung: Der UFS prüft die Zulässigkeit einer an ein Gericht adressierten Beschlagnahmeanordnung.
Rechtsgrundlagen: § 89 Abs 1 FinStrG; § 152 Abs 1 FinStrG
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Zusammenfassung: Der UFS prüft die Zulässigkeit einer an ein Gericht adressierten Beschlagnahmeanordnung.
Rechtsgrundlagen: § 89 Abs 1 FinStrG; § 152 Abs 1 FinStrG
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