Zusammenfassung: Auch bei der Rückforderung unrechtmäßig gewährter Ausfuhrerstattungen kann die Aussetzung der Vollziehung an die Voraussetzung der Erbringung einer Sicherheitsleistung geknüpft werden.
Rechtsgrundlagen: Art 244 ZK; § 1 Abs 5 AEG; § 212a BAO

