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Aktuelle Entscheidungen zu Gebühren und Verkehrsteuern - Um von einem Bestandvertrag sprechen zu können, muss die " Sache" ausreichend präzisiert sein

SteuerrechtHedwig Beranek-WeberUFS aktuell 2006, 274 Heft 7 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Die Qualifikation als Mietvertrag setzt die Konkretisierung des Mietgegenstandes voraus; ein " Mietantrag" erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Rechtsgrundlagen: § 33 TP 5 GebG

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