Zusammenfassung: Die Qualifikation als Mietvertrag setzt die Konkretisierung des Mietgegenstandes voraus; ein " Mietantrag" erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 5 GebG
Zusammenfassung: Die Qualifikation als Mietvertrag setzt die Konkretisierung des Mietgegenstandes voraus; ein " Mietantrag" erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 5 GebG
