Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur steuerlichen Anerkennung der Verlustzuweisung an einen Kommanditisten durch eine vermögensverwaltende KEG Stellung und beschreibt den telos der Kassationsbefugnis des § 289 Abs 1 BAO.
Rechtsgrundlagen: § 28 EStG; § 289 Abs 1 BAO; § 1 Abs 1 LVO; § 2 Abs 3 LVO

