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Aktuelle Entscheidungen zur Lohnsteuer - Ausgaben für alternative Heilmethoden

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2006, 268 Heft 7 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Die Abzugsfähigkeit der Kosten für homöopathische Mittel oder alternative Behandlungstherapien setzt den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit bzw Zweckmäßigkeit voraus.

Rechtsgrundlagen: § 34 EStG

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