Zusammenfassung: Die Abzugsfähigkeit der Kosten für homöopathische Mittel oder alternative Behandlungstherapien setzt den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit bzw Zweckmäßigkeit voraus.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG
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Zusammenfassung: Die Abzugsfähigkeit der Kosten für homöopathische Mittel oder alternative Behandlungstherapien setzt den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit bzw Zweckmäßigkeit voraus.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG
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