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Aktuelle Entscheidungen zur Lohnsteuer - Keine Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen bei Zeitausgleich

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2006, 188 Heft 5 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Die Anwendbarkeit der Steuerbegünstigung des § 68 Abs 1 EStG setzt voraus, dass die Überstundenzuschläge neben dem Grundlohn geleistet werden, was bei einer Überstundenabgeltung durch Zeitausgleich nicht der Fall ist.

Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 1 EStG

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