Zusammenfassung: Der Beitrag bietet einen Überblick über Entscheidungen des UFS, in denen dieser die Anspruchsvoraussetzungen für die Investitionszuwachsprämie konkretisierte und prüfte, ob zB Wellnesseinrichtungen, Belüftungs- und Heizungsanlagen oder Mieterinvestitionen dem Gebäude zugerechnet werden können.
Rechtsgrundlagen: § 108e Abs 2 EStG

