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Wann sind Erträge aus einem Kapitalanlagefonds steuerfrei?

SteuerrechtUFS aktuell 2006, 191 Heft 5 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Die ausschüttungsgleichen Erträge aus einem Kapitalanlagefonds unterliegen nach der Besteuerung und der tatsächlichen Ausschüttung nach Ende des Geschäftsjahres keiner Steuerpflicht.

Rechtsgrundlagen: § 40 Abs 2 Z 1 InvFG

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