Zusammenfassung: Ein Werbungskostenabzug für Fahrten zum Dienstort, die am Wochenende zu Ausbildungszwecken vorgenommen werden, kommt nicht in Betracht.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988
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Zusammenfassung: Ein Werbungskostenabzug für Fahrten zum Dienstort, die am Wochenende zu Ausbildungszwecken vorgenommen werden, kommt nicht in Betracht.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988
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