Zusammenfassung: Der UFS prüft die kumulative Anwendbarkeit des Zufluss- und Abflussprinzips bei Spekulationsgeschäften von Erwerbsgesellschaften.
Rechtsgrundlagen: § 30 EStG; § 24 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS prüft die kumulative Anwendbarkeit des Zufluss- und Abflussprinzips bei Spekulationsgeschäften von Erwerbsgesellschaften.
Rechtsgrundlagen: § 30 EStG; § 24 BAO
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