Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob bzw in welchen Ausmaß Ausgaben für Adaptierungsmaßnahmen, die aufgrund einer Behinderung des Ehepartners erforderlich wurden, als außergewöhnliche Belastungen in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG; VO über außergewöhnliche Belastungen

