Zusammenfassung: Der langjährige Aufenthalt des Ehepartners in einem Pflegeheim begründet keine " dauernde Trennung", die die Inanspruchnahme des Alleinerzieherabsetzbetrages rechtfertigen würde.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 4 EStG 1988
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der langjährige Aufenthalt des Ehepartners in einem Pflegeheim begründet keine " dauernde Trennung", die die Inanspruchnahme des Alleinerzieherabsetzbetrages rechtfertigen würde.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 4 EStG 1988
Schlagwörter:
